Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma FP-Werbung erfolgen ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sowie Nebenabreden sind nur wirksam, wenn die FP-Werbung sie schriftlich bestätigt.
3. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der FP-Werbung, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
4. Diese Geschäftsbedingungen sind jederzeit im Internet auf der Homepage der FP-Werbung unter www.pocketplaner.de einsehbar.
II. Angebot und Vertragsabschluß
1. Angebote der FP-Werbung sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden seitens der FP-Werbung ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
2. Von der FP-Werbung gelieferte Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur annähernd maßgebend, soweit diese nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.
3. Ein Vertragsabschluss erfolgt grundsätzlich erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftrags durch die FP-Werbung und nicht bereits durch die Annahme eines unverbindlichen Angebots der FP-Werbung.
4. Es wird darauf hingewiesen, dass die Angestellten der FP-Werbung nicht befugt sind, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben. Gleichwohl abgegebene derartige Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch eine Vertretungsmacht für FP-Werbung handelnde Personen.
III. Preise
1. Die von FP-Werbung genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweilig geltenden gesetz-lichen Mehrwertsteuer.
2. Soweit nicht eine anders lautende schriftliche Zusage der FP-Werbung erteilt wurde, sind Nebenkosten nicht in den Angebotspreisen enthalten. Nebenkosten sind insbesondere diejenigen für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten. Sie sind vom Auftraggeber zu tragen.
3. Wünscht der Auftraggeber bestimmte und nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasste Neben- oder Sonderleistungen, so handelt es sich dabei unter Berücksichtigung des Punktes II, Nr.3 dieser Bedingungen um einen erneuten Auftrag, der gesondert von der FP-Werbung neben dem ursprünglichen Auftrag abgerechnet werden kann. Hierunter fallen insbesondere Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, es sei denn, diese sind Bestandteil der ursprünglich vereinbarten Leistung.
IV. Lieferfristen
1. Lieferfristen können zwischen den Auftraggebern nur unter Einhaltung der Schriftform verbindlich vereinbart werden. Die FP-Werbung ist jedoch bemüht, auch mündlich zugesagte Liefertermine nach Möglichkeit einzuhalten.
2. Lieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb des Willens der FP-Werbung liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Erzeugnisses von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei von der FP-Werbung beauftragten Unterlieferern eintreten. Der Haftungsausschluss gemäß Punkt V, Nr. 1 dieser Bedingungen entfaltet Wirkung insbesondere auch für Schadenersatzansprüche aufgrund nicht eingehaltener Lieferfristen.
3. Hat sich die FP-Werbung zum Versand verpflichtet, so wird dieser mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen. Eine Haftung seitens der FP-Werbung für geeignete, insbesondere den Umweltrichtlinien entsprechende Verpackung der Ware für den Transport/Versand kann nur in dem Falle bestehen, wenn der Auftraggeber bei Auftragserteilung die Art und Weise der konkret vorzunehmenden Verpackung vorgegeben hat. Die FP-Werbung haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4. Die FP-Werbung ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
5. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die FP-Werbung noch andere Leistungen, z.B. Versandkosten, übernommen hat. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
V. Mängelhaftung
1. Die FP-Werbung haftet für jeglichen Schadenersatz, ausgeschlossen jedoch Schadenersatz wegen Körperschäden, nur aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie beim Fehlen einer schriftlich zugesicherten Eigenschaft.
2. Die FP-Werbung weist darauf hin, dass der Auftraggeber möglichst keine Originale als Vorlage der FP-Werbung überlassen soll, sondern ausschließlich Kopien oder Abschriften. Es wird keine Haftung für vom Auftraggeber zur Verfügung gestellter Originalvorlagen übernommen.
3. Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen sowie der zur Korrektur übermittelten Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu überprüfen. Beanstandungen sind innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware in schriftlicher Form gegenüber der FP-Werbung zu erheben. Nach Ablauf von einer Woche gilt die erbrachte Leistung als vertragsmäßig abgenommen. Für versteckte Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Versteckte Mängel sind ebenfalls schriftlich anzuzeigen.
4. Allgemeine Vorbehalte wie z. B. „nicht kontrolliert“ oder „unter Vorbehalt“ bei der Annahme gelten nicht als Mängelanzeige.
5. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
6. Für Abweichungen in der Materialbeschaffenheit haftet die FP-Werbung nur bis zur Höhe eigener Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. Tritt die FP-Werbung die eigenen Ansprüche gegen die Zulieferer an den Auftraggeber ab, so wird die FP-Werbung von der Haftung befreit.
7. Die FP-Werbung weist darauf hin, dass auch bei modernsten Druck- und Kopierverfahren geringfügig farbliche Abweichungen nicht gänzlich vermeidbar sind. Im Falle des Vorhandenseins derartiger Abweichungen berechtigen diese nicht zur Geltendmachung von Mängelansprüchen, soweit diese nicht erheblich sind.
VI. Zahlung
1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen der FP-Werbung innerhalb von 14 Tagen seit Rechnungszugang zu begleichen. Ist die Rechnung innerhalb dieser Frist nicht vollständig beglichen worden, so gerät der Auftraggeber dadurch in Verzug.
2. Zahlungen des Auftraggebers ohne Zahlungsbestimmung kann die FP-Werbung zunächst mit unbeglichenen Nebenforderungen verrechnen.
3. Die FP-Werbung ist berechtigt, einen Vorschuss in angemessener Höhe zu verlangen.
4. Zahlungen sollen grundsätzlich durch Banküberweisung erfolgen. Die FP-Werbung ist berechtigt, die Annahme von Wechseln und Schecks zu verweigern.
5. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von der FP-Werbung be-strittener Gegenansprüche des Auftraggebers sind nicht statthaft.
6. Die FP-Werbung wird im Falle des Zahlungsverzugs durch den Auftraggeber die gesetzlichen Ver-zugszinsen einfordern. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden behält sich die FP-Werbung ausdrücklich vor.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die FP-Werbung behält sich das Eigentum an den hergestellten Erzeugnissen bis zur vollständigen Bezahlung vor.
2. Die FP-Werbung ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Auftraggebers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Auftraggeber nachweislich selbst die Versicherung abgeschlossen hat.
3. Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat der Auftraggeber die FP-Werbung unverzüglich davon zu unterrichten.
VIII. Eigentum und sonstige Rechte
1. Von der FP-Werbung zur Auftragserfüllung eigens hergestellte Klischees, Druckvorlagen, Druckplatten, Stanzwerkzeuge, Prägestempel, Filme, Vorabdrucke, Disketten und sonstige Druck- und Speichermedien bleiben im Eigentum der FP-Werbung.
2. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die vertragsgemäße Leistung von der FP-Werbung die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber stellt der FP-Werbung von allen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche.
3. Der Auftraggeber räumt der FP-Werbung das Recht ein, jeweils einige Exemplare zu archivieren und/ oder als Herstellungsmuster zur Kundengewinnung zu versenden, es sei denn der Kunde/Auftraggeber spricht ausdrücklich dagegen.
4. Die FP-Werbung darf in branchenüblicher Form auf hergestellten Erzeugnissen einen Firmenhinweis anbringen. Die Zustimmung hierzu kann vom Auftraggeber nur dann verweigert werden, wenn er hieran ein überwiegendes berechtigtes Interesse hat.
IX. Datenschutz
Sofern der Auftraggeber der FP-Werbung personenbezogene Daten überlässt, versichert der Auftraggeber, dass diese Daten unter Beachtung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz, erlangt und gespeichert wurden und weiterhin gespeichert werden. Die FP-Werbung haftet nicht für vom Auftraggeber zu vertretende Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
XI. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 01.01.2010 | Änderungen vorbehalten
