Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Geltungsbereich

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma PocketPlaner FP Werbung GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sowie Nebenabreden sind nur wirksam, wenn die PocketPlaner FP Werbung GmbH sie schriftlich bestätigt.
  3. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der PocketPlaner FP Werbung GmbH, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich wider-sprochen wird.
  4. Diese Geschäftsbedingungen sind im Internet auf der Homepage der PocketPlaner FP Werbung GmbH unter www.pocketplaner.de einsehbar.

II. Angebot und Vertragsabschluß

  1. Angebote der PocketPlaner FP Werbung GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden seitens der PocketPlaner FP Werbung GmbH ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
  2. Von der PocketPlaner FP Werbung GmbH gelieferte Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur annähernd maßgebend, soweit diese nicht ausdrücklich und schrift-lich als verbindlich bezeichnet sind.
  3. Ein Vertragsabschluss erfolgt grundsätzlich erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftrags durch die PocketPlaner FP Werbung GmbH und nicht bereits durch die Annahme eines unverbindlichen Angebots der PocketPlaner FP Werbung GmbH.
  4. Es wird darauf hingewiesen, dass die Angestellten der PocketPlaner FP Werbung GmbH nicht be-fugt sind, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben. Gleichwohl abgegebene derartige Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch eine Ver-tretungsmacht für PocketPlaner FP Werbung GmbH handelnde Personen.

III. Preise

  1. Die von PocketPlaner FP Werbung GmbH genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweilig geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Soweit nicht eine anders lautende schriftliche Zusage der PocketPlaner FP Werbung GmbH erteilt wurde, sind Nebenkosten nicht in den Angebotspreisen enthalten. Nebenkosten sind insbesondere diejenigen für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten. Sie sind vom Auftraggeber zu tragen.
  3. Wünscht der Auftraggeber bestimmte und nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasste Neben- oder Sonderleistungen, so handelt es sich dabei unter Berücksichtigung des Punktes II, Nr.3 dieser Bedingungen um einen erneuten Auftrag, der gesondert von der PocketPlaner FP Werbung GmbH neben dem ursprünglichen Auftrag abgerechnet werden kann. Hierunter fallen insbesondere Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, es sei denn, diese sind Be-standteil der ursprünglich vereinbarten Leistung.

IV. Lieferfristen

  1. Lieferfristen können zwischen den Auftraggebern nur unter Einhaltung der Schriftform verbind-lich vereinbart werden. Die PocketPlaner FP Werbung GmbH ist jedoch bemüht, auch mündlich zuge-sagte Liefertermine nach Möglichkeit einzuhalten.
  2. Lieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außer-halb des Willens der PocketPlaner FP Werbung GmbH liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Erzeugnisses von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei von der PocketPlaner FP Werbung GmbH beauftragten Unterlieferern ein-treten. Der Haftungsausschluss gemäß Punkt V, Nr. 1 dieser Bedingungen entfaltet Wirkung insbeson-dere auch für Schadenersatzansprüche aufgrund nicht eingehaltener Lieferfristen.
  3. Hat sich die PocketPlaner FP Werbung GmbH zum Versand verpflichtet, so wird dieser mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen. Eine Haftung seitens der PocketPlaner FP Werbung GmbH für geeignete, insbesondere den Umweltrichtlinien entsprechende Verpackung der Ware für den Trans-port/Versand kann nur in dem Falle bestehen, wenn der Auftraggeber bei Auftragserteilung die Art und Weise der konkret vorzunehmenden Verpackung vorgegeben hat. Die PocketPlaner FP Werbung GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  4. Die PocketPlaner FP Werbung GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
  5. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die PocketPlaner FP Werbung GmbH noch andere Leis-tungen, z.B. Versandkosten, übernommen hat. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

V. Mängelhaftung

  1. Die PocketPlaner FP Werbung GmbH haftet für jeglichen Schadenersatz, ausgeschlossen jedoch Schadenersatz wegen Körperschäden, nur aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie beim Fehlen einer schriftlich zugesicherten Eigenschaft.
  2. Die PocketPlaner FP Werbung GmbH weist darauf hin, dass der Auftraggeber möglichst keine Originale als Vorlage der PocketPlaner FP Werbung GmbH überlassen soll, sondern ausschließlich Kopien oder Abschriften. Es wird keine Haftung für vom Auftraggeber zur Verfügung gestellter Origi-nalvorlagen übernommen.
  3. Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen sowie der zur Korrektur übermittelten Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu überprüfen. Beanstandungen sind innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware in schriftlicher Form gegenüber der PocketPlaner FP Werbung GmbH zu erheben. Nach Ablauf von einer Woche gilt die erbrachte Leis-tung als vertragsmäßig abgenommen. Für versteckte Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Versteckte Mängel sind ebenfalls schriftlich anzuzeigen.
  4. Allgemeine Vorbehalte wie z. B. „nicht kontrolliert“ oder „unter Vorbehalt“ bei der Annahme gelten nicht als Mängelanzeige.
  5. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
  6. Für Abweichungen in der Materialbeschaffenheit haftet die PocketPlaner FP Werbung GmbH nur bis zur Höhe eigener Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. Tritt die PocketPlaner FP Werbung GmbH die eigenen Ansprüche gegen die Zulieferer an den Auftraggeber ab, so wird die PocketPlaner FP Werbung GmbH von der Haftung befreit.
  7. Die PocketPlaner FP Werbung GmbH weist darauf hin, dass auch bei modernsten Druck- und Kopierverfahren geringfügig farbliche Abweichungen nicht gänzlich vermeidbar sind. Im Falle des Vorhandenseins derartiger Abweichungen berechtigen diese nicht zur Geltendmachung von Mängel-ansprüchen, soweit diese nicht erheblich sind.

VI. Zahlung

  1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen der PocketPlaner FP Werbung GmbH innerhalb von 14 Tagen seit Rechnungszugang zu begleichen. Ist die Rechnung innerhalb dieser Frist nicht vollständig beglichen worden, so gerät der Auftraggeber dadurch in Verzug.
  2. Zahlungen des Auftraggebers ohne Zahlungsbestimmung kann die PocketPlaner FP Werbung GmbH zunächst mit unbeglichenen Nebenforderungen verrechnen.
  3. Die PocketPlaner FP Werbung GmbH ist berechtigt, einen Vorschuss in angemessener Höhe zu verlangen.
  4. Zahlungen sollen grundsätzlich durch Banküberweisung erfolgen. Die PocketPlaner FP Werbung GmbH ist berechtigt, die Annahme von Wechseln und Schecks zu verweigern.
  5. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von der PocketPlaner FP Werbung GmbH bestrittener Gegenansprüche des Auftraggebers sind nicht statthaft.
  6. Die PocketPlaner FP Werbung GmbH wird im Falle des Zahlungsverzugs durch den Auftraggeber die gesetzlichen Verzugszinsen einfordern. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden behält sich die PocketPlaner FP Werbung GmbH ausdrücklich vor.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die PocketPlaner FP Werbung GmbH behält sich das Eigentum an den hergestellten Erzeugnissen bis zur vollständigen Bezahlung vor.
  2. Die PocketPlaner FP Werbung GmbH ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Auf-traggebers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Auftraggeber nachweislich selbst die Versicherung abgeschlossen hat.
  3. Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat der Auftrag-geber die PocketPlaner FP Werbung GmbH unverzüglich davon zu unterrichten.

VIII. Eigentum und sonstige Rechte

  1. Von der PocketPlaner FP Werbung GmbH zur Auftragserfüllung eigens hergestellte Klischees, Druckvorlagen, Druckplatten, Stanzwerkzeuge, Prägestempel, Filme, Vorabdrucke, Disketten und sonstige Druck- und Speichermedien bleiben im Eigentum der PocketPlaner FP Werbung GmbH.
  2. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die vertragsgemäße Leistung von der PocketPlaner FP Werbung GmbH die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber stellt der PocketPlaner FP Werbung GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche.
  3. Der Auftraggeber räumt der PocketPlaner FP Werbung GmbH das Recht ein, jeweils einige Exem-plare zu archivieren und/ oder als Herstellungsmuster zur Kundengewinnung zu versenden, es sei denn der Kunde/Auftraggeber spricht ausdrücklich dagegen.
  4. Die PocketPlaner FP Werbung GmbH darf in branchenüblicher Form auf hergestellten Erzeug-nissen einen Firmenhinweis anbringen. Die Zustimmung hierzu kann vom Auftraggeber nur dann verweigert werden, wenn er hieran ein überwiegendes berechtigtes Interesse hat.

IX. Datenschutz

Sofern der Auftraggeber der PocketPlaner FP Werbung GmbH personenbezogene Daten überlässt, versichert der Auftraggeber, dass diese Daten unter Beachtung der maßgeblichen Datenschutz-bestimmungen, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz, erlangt und gespeichert wurden und weiterhin gespeichert werden. Die PocketPlaner FP Werbung GmbH haftet nicht für vom Auftrag-geber zu vertretende Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

XI. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle einer un-wirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.